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Berechnung

der Himkosten

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Die Kosten für einen Platz in einem Pflegeheim setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen. Grundlage für die Berechnung ist die Pflegestufe (bzw. der Pflegegrad), in die die pflegebedürftige Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Je nach Pflegegrad beteiligt sich die Pflegekasse mit einem monatlichen Leistungsbetrag.

Die Gesamtkosten im Pflegeheim lassen sich in der Regel in folgende Bestandteile unterteilen:

1. Pflegekosten

Diese umfassen die pflegerische Versorgung sowie Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Pflegevergütung

je Tag

Grad 1

62,25 €

Grad 2

79,53 €

Grad 3

96,43 €

Grad 4

114,05 €

Grad 5

121,97 €

Stand 01.01.2025

2. Ausbildungsumlage

Diese Umlage dient der Finanzierung der Ausbildung von Pflegefachkräften und wird auf alle Heimbewohner umgelegt.

Ausbildungpauschale

je Tag

 

3,93 €

3. Kosten für Unterkunft und Verpflegung

Diese Kosten müssen in vollem Umfang von den Bewohnern selbst getragen werden. Sie decken die Verpflegung, Reinigung, Energieversorgung und weitere Leistungen ab.

Unterkunft & Verpflegung

je Tag

 

27,57 €

4. Investitionskosten

Diese beinhalten z. B. Kosten für Gebäudeunterhaltung, Instandhaltung und Finanzierung von Bauvorhaben. Auch sie werden in der Regel vollständig dem Bewohner in Rechnung gestellt.

Investitionskosten

je Tag

Öffentlich gefördert

12,16 €

Einzelzimmer (ungefördert)

15,47 €

Dementenwohngruppe

15,52 €

Preisbeispiel Pflegegrad 2

 

je Tag

je Monat

Pflegevergütung Grad 2

79,53 € x 30,42 Tage =

2.419,30 €

Unterkunft & Verpflegung

27,57 € x 30,42 Tage =

838,68 €

Ausbildungspauschale

3,93 € x 30,42 Tage =

119,55 €

Investitionskosten DZ gefördert

12,16 € x 30,42 Tage =

369,91 €

Gesamtkosten pro Monat

 

3.747,44 €

Abzüglich Anteil Pflegekasse

 

805,00 €

     

Verbleibender Eigenanteil

 

2.942,44 €

Bewohnerindividuell werden von den Pflegekassen zum Teil Leistungszuschläge gezahlt, die den Eigenanteil verringern.

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